Man muss den Dingen die eigene, stille, ungestörte Entwicklung lassen, die tief von innen kommt, und durch nichts gedrängt oder beschleunigt werden kann; alles ist austragen - und dann Gebären...

Rainer Maria Rilke

Psychosoziale Beratung -SGB II- 

Im Rahmen des Bezugs von Bürgergeld kann eine psychosoziale Beratung empfohlen bzw. in die Eingliederungsvereinbarung mit aufgenommen werden. arCus führt solche Beratungen durch und ist seitens des Landkreises Peine im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung damit beauftragt.

Die Beratung wird durch die persönlichen Ansprechpartner*innen des Jobcenters in Auftrag gegeben. Sie kann auch durch den Ratsuchenden bzw. die Ratsuchende selbst angeregt werden. Nach § 16a SGB II besteht ein Anspruch auf psychosoziale Beratung, wenn die Eingliederung ins Erwerbsleben durch soziale, wirtschaftliche und persönliche Problemlagen sowie bei akuten Krisen beeinträchtigt wird.

Im Rahmen der psychosozialen Beratung wird versucht, psychische, soziale oder materielle Problemlagen zu strukturieren und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Möglichen Themen bzw. Unterstützungsformen können sein:

  • Analyse der Situation
  • Reflexion und Stärkung von persönlichen Ressourcen, insbesondere in der Alltagsbewältigung und bei der Arbeitssuche
  • Klärung psychischer Problemlagen
  • ggf. Vermittlung/Anbahnung weiterer Hilfsangebote und Therapien
  • Unterstützung bei sozialen, psychischen oder materiellen Krisensituationen
  • Hausbesuche

Die Beratung wird von erfahrenen Sozialarbeiter*innen durchgeführt und ist für die Ratsuchenden kostenlos.

arCus Psychosoziale Beratung -SGB II- 

Woltorfer Straße 7
31224 Peine
Ansprechpartner: Bernd Franke
0 51 71 / 79 02 60
b.franke@arcus-peine.de